Die Diagnose einer Neurodivergenz wirft oft Fragen zur Finanzierung auf. In der Schweiz ist die Kostenübernahme zwischen der Invalidenversicherung (IV) und der Krankenkasse (KV) klar aufgeteilt. Hier finden Sie die Übersicht für die verschiedenen Fachbereiche:
1. Invalidenversicherung (IV): Fokus auf Entwicklung und Erwerb.
Die IV ist primär zuständig, wenn es um die Ausbildung, die Erwerbsfähigkeit oder die Unterstützung bei Geburtsgebrechen geht.
- ADHS & ADS: Wenn die Diagnose vor dem 9. Lebensjahr gestellt wird, anerkennt die IV dies als Geburtsgebrechen (Ziffer 404). Sie übernimmt bis zum 20. Lebensjahr die Kosten für medizinische Massnahmen und notwendige Therapien.
- Autismus & AuDHS (Autismus-Spektrum-Störung): Autismus gilt ebenfalls als Geburtsgebrechen (Ziffer 405). Die IV finanziert hier oft umfassende Unterstützung zur sozialen Integration und speziellen Förderung.
- Für Erwachsene: Die IV unterstützt auch nach dem 20. Lebensjahr, sofern die Erwerbsfähigkeit bedroht ist. Dies umfasst Job-Coaching, berufliche Umplatzierungen oder Integrationsmassnahmen, um im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen oder zu bleiben.
- Entlastung für Familien: Bei Kindern mit hohem Betreuungsaufwand können Hilflosenentschädigung und Assistenzbeiträge bei der IV beantragt werden.
2. Krankenkasse (KV): Fokus auf medizinische Behandlung
Sobald die Zuständigkeit der IV endet (meist ab dem 20. Lebensjahr) oder wenn eine Diagnose erst im Erwachsenenalter erfolgt, übernimmt die Grundversicherung:
- Psychotherapie: Seit der Einführung des Anordnungsmodells werden Therapien bei psychologischen Psychotherapeuten (auf ärztliche Anordnung) von der Grundversicherung bezahlt.
- Medikamente: Die Kosten für offiziell zugelassene Medikamente (z. B. bei ADHS) werden gemäss Spezialitätenliste übernommen.
- Ärztliche Leistungen: Diagnostik und Begleitung durch Psychiater sind klassische Leistungen der Krankenkasse.
3. Spezifisches Coaching
Reines Coaching zur Alltagsbewältigung gilt oft als Eigenleistung. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
- IV-Job-Coaching: Wenn es der beruflichen Eingliederung dient, zahlt die IV.
- Zusatzversicherungen: Einige Krankenkassen beteiligen sich über Zusatzversicherungen an präventiven oder unterstützenden Massnahmen.
- Gibt es Unterstützung für Eltern neurodivergenter Kinder?
- Antwort: Ja, neben Fachstellen wie elpos oder autismus schweiz bieten viele Coaches spezifische Elterntrainings an, um den Familienalltag zu entlasten.